Notfallvorsorge

Vorsorgeplanung / Notfallorganisation

Was passiert und wer entscheidet, wenn Ihnen etwas passiert?

Vorsorge treffen, mit einer Notfallplanung – rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich – sowohl für Privat als auch Firmen – keine Rechtsberatung, aber mit rechtlicher Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwaltes als Kooperationspartner

Ihr Leben ist zu kostbar, um es dem Zufall zu Überlassen!

Ob jung oder alt…

Wer entscheidet für Sie, wenn Sie durch einen Unfall, eine Krankheit, Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selber zu regeln?

Warum sind Verfügungen und eine Vollmacht so wichtig?

Um über das Bankkonto des Partners zu verfügen, ist eine Vollmacht nötig. Dies ist den Meisten bekannt.

Nicht bekannt ist, dass eine Vollmacht ebenfalls notwendig ist, um bei Krankheit, nach einem Unfall mit Bewusstlosigkeit oder bei Demenz für den Partner bzw. für die Eltern oder die erwachsenen Kinder rechtswirksam gegenüber dem Arzt, Behörden oder einem Pflegedienst tätig werden zu können.

Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln und keine Geschäfte mehr betreiben kann.

Wo steht das geschrieben? – § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Welche Verfügungen brauche ich? – Wofür? – Und welche sind wichtig?

  • Warum reichen Bankvollmachten nicht aus?
  • Warum sind so viele existierende Patientenverfügungen nichtig?
  • Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
  • Warum ist eine Betreuungsverfügung nicht immer geeignet?
  • Warum ist eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder wichtig?
  • Warum dürfen sich Ihre Angehörigen nicht automatisch um Ihre rechtlichen und medizinischen Belange kümmern?
  • Reichen Vorsorgeverfügungen allein aus oder ist noch mehr zu regeln?

Was passiert, wenn Sie keine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht haben oder wenn vorhandene Dokumente den Stellen, wo sie gebraucht werden, nicht vorliegen?

  • Das Gericht kann von Amts wegen eine fremde Person zum Betreuer bestellen und leider nicht automatisch einen Angehörigen!
  • Bei Streitigkeiten zwischen dem Betreuer und Angehörigen wird der Betruer entscheiden!
  • Durch Entscheidungen eines (fremden) Betreuers können für Sie private und finanzielle Probleme entstehen!
  • Fehlerhafte unklare oder nicht „situationsbezogene“ Formulierungen führen zur Unwirksamkeit Ihrer Verfügung!

Wichtig: Durch Vorsorgeverfügungen …

… bewahren Sie Ihre Selbstbestimmungsrecht!

… vermeiden Sie Eingriffe des Staates in Ihre privaten Angelegenheiten!

… schützen Sie sich und Ihre Familie vor moralischen und finanziellen Belastungen durch Fehlentscheidungen Dritter!

… sichern Sie sich die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen!

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Kontaktformular – Termin vereinbaren

Link zum „Das Nothilfesystem“ der GFVV – Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen mbH: GFVV – Nothilfesystem

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