BAFA Beratung

Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als BAFA-Berater gelistet.

Das bedeutet, dass unsere Mandanten als Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beratungsförderung durch den Staat haben. Zuschüsse bis 80% sind möglich.


Eine Beratungen zur Risikofrüherkennung nach § 1 StaRUG ist eine BAFA geförderte Unternehmensberatung

Die Grundlagen finden Sie hier:

Das StaRUG verweist in § 101 StaRUG „Information zu Frühwarnsystemen“ auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) – Link: www.bmjv.de/§101starug.de.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) verweist auf seiner oben genannten Homepage zum § 101 StaRUG als ein Frühwarnsystem auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und deren gelistete Unternehmensberater – Link: www.bafa.de/unternehmensberatung

Damit verweisen das BMJV und die BAFA auf die gelisteter Unternehmensberater zur Beratung von Frühwarnsystemen. Und damit auf uns!

Wir haben uns auf die Risikofrüherkennung nach § 1 StaRUG spezialisiert und stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an.

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BAFA Förderung für Unternehmensberatung

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Der gewählte Berater muss bei der BAFA gelistet sein.
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro je Antrag, maximal 2 Anträge pro Jahr.
  • Diese Förderung ist pro Unternehmen auf 5 Anträge begrenzt.
  • Diese Förderung steht bis zum 31.12.2026 zur Verfügung.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für Unternehmen:

  • Neue Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 80% Förderung (die Region Lüneburg und die Region Trier werden der Förderung der neuen Bundesländer zugeordnet)
  • Alte Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 50% Förderung (das Land Berlin und die Region Leipzig werden der Förderung der alten Bundesländer zugeordnet)

Beratungsleistungen im Allgemeinen:

  • Wirtschaftliche Beratung
  • Finanzielle Beratung
  • Personelle Beratung
  • Organisatorische Fragen der Unternehmensführung

Beratungsleistungen im Besonderen zu:

  • Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • Unternehmen, die von Migranten geführt werden,
  • Unternehmen, die von Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Zuschüsse für Beratungsleistungen können beantragt werden!

Wir unterstützen Sie gern durch unsere Kooperationspartner zum Förderprogramm und beraten Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.