Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als BAFA-Berater gelistet.
Das bedeutet, dass unsere Mandanten als Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beratungsförderung durch den Staat haben. Zuschüsse bis 80% sind möglich.
Eine Beratungen zur Risikofrüherkennung nach § 1 StaRUG ist eine BAFA geförderte Unternehmensberatung
Die Grundlagen finden Sie hier:
Das StaRUG verweist in § 101 StaRUG „Information zu Frühwarnsystemen“ auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) – Link: www.bmjv.de/§101starug.de.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) verweist auf seiner oben genannten Homepage zum § 101 StaRUG als ein Frühwarnsystem auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und deren gelistete Unternehmensberater – Link: www.bafa.de/unternehmensberatung
Damit verweisen das BMJV und die BAFA auf die gelisteter Unternehmensberater zur Beratung von Frühwarnsystemen. Und damit auf uns!
Wir haben uns auf die Risikofrüherkennung nach § 1 StaRUG spezialisiert und stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an.
BAFA Förderung für Unternehmensberatung
Die wesentlichen Punkte im Überblick:
- Der gewählte Berater muss bei der BAFA gelistet sein.
- Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro je Antrag, maximal 2 Anträge pro Jahr.
- Diese Förderung ist pro Unternehmen auf 5 Anträge begrenzt.
- Diese Förderung steht bis zum 31.12.2026 zur Verfügung.
- Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für Unternehmen:
- Neue Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 80% Förderung (die Region Lüneburg und die Region Trier werden der Förderung der neuen Bundesländer zugeordnet)
- Alte Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 50% Förderung (das Land Berlin und die Region Leipzig werden der Förderung der alten Bundesländer zugeordnet)
Beratungsleistungen im Allgemeinen:
- Wirtschaftliche Beratung
- Finanzielle Beratung
- Personelle Beratung
- Organisatorische Fragen der Unternehmensführung
Beratungsleistungen im Besonderen zu:
- Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
- Unternehmen, die von Migranten geführt werden,
- Unternehmen, die von Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.
Zuschüsse für Beratungsleistungen können beantragt werden!
Wir unterstützen Sie gern durch unsere Kooperationspartner zum Förderprogramm und beraten Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.