Unterstützung bei der Installation einer Inhouse-Buchhaltung
Zu Ihrer Risikofrüherkennung und zur Entlastung Ihres Steuerberaters
Durch unserer Zusammenarbeit mit einigen Steuerberatern wissen wir, dass durch die Beantragungsmöglichkeiten von Corona-Hilfen und Co die Steuerberater zeitweise an ihre Grenzen der Belastbarkeit gekommen sind.
Dieser Umstand wird noch verschärft, wenn die Geschäfstleiter die Buchhaltung den Steuerberatern übergeben haben.
Wir bieten hier die Unterstützung zur Installation einer Inhouse-Buchhaltung, um die Steuerberater zu entlasten und damit die Geschäftsleiter die volle Kontrolle über ihre Buchhaltung behalten.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Volle Kontrolle über das Finanzwesen im eigenen Haus
- Kostenkontrolle
- Effizienter Personaleinsatz bei Ressourcenfreiheit
Wir bieten den Buchhaltungsservice in zwei Varianten an:
- B – wie Beratung zur Umsetzung der vorbereitenden Buchführung
- C – wie Coaching als Hilfe zur Selbsthilfe
Wir können Sie in der Beratung informieren, wie Sie eine Buchführung in Ihrem Unternehmen einführen.
Im Coaching können wir Sie darin begleiten, wie Sie dann damit arbeiten.
Unser Ziel ist es, Sie so zu unterstützen, dass Sie Ihre Buchführung selbst vornehmen können, um mehr Kompetenz zu erlangen und einen schnellen Überblick über Ihre Situation zu erhalten. Siehe hierzu auch unsere Unterseite zum „StaRUG“: Risikofrüherkennung – StaRUG
Da wir keine Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung durchführen, sollte dieser Prozess immer durch die entsprechenden Berufsgruppen flankiert sein.
Selbstverständlich halten wir uns dabei an das Steuerberatergesetz (StBerG).
Wichtiger Hinweis: Wir führen keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, wie z.B. Steuer-, Rechts-, Versicherungsberatung oder Versicherungsvermittlung durch.