Zusammenarbeit – Steuerberater

Kooperationen mit Steuerberatern

Sie sind Steuerberater, möchten Ihren Mandanten einen Mehrwert bieten und Ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren, durch eine Kooperation mit uns?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Durch eine Kooperation mit uns, können Sie Ihrem Mandanten und Geschäftsleiter einen Mehrwert bieten und für Ihren Mandanten und sich eine Haftungsminimierung erreichen.

Nicht nur durch die Einführung des StaRUG haben Steuerberater Hinweispflichten. Da diese Hinweispflichten im StaRUG erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum tragen kommen, ist hier eher von einem Späterkennungs- als von einem Krisenfrüherkennungssystem die Rede.

Durch unserer Tätigkeit können wir zur Erfüllung der Pflichten der Geschäftsleiter ein Risikofrüherkennungssystem bzw. Krisenfrüherkennungssystem bieten und Sie somit in Ihrer Tätigkeit unterstützen.

Wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten damit das Haftungsrisiko zu minimieren, da auch Ihre Haftung auf dem Prüfstand steht.

Zum Thema Haftung gestatten wir uns einen Hinweis auf die Änderungen im Steuerberatergesetz zum 01.08.2022 und Ihre Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Ihre Verträge mit Ihren Mandanten zum Thema Haftungsbegrenzungen. Gern stehen wir Ihnen auch hierzu zu einem Gespräch zur Verfügung.

So haben wir eine win/win/win-Situation, für Sie als Steuerberater, für Ihren Mandanten als Geschäfstleiter und für uns als unabhängiger Dienstleister.

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