BAFA Berater

Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als BAFA-Berater gelistet.

Das bedeutet, dass unsere Mandanten als Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Beratungsförderung durch den Staat haben. Zuschüsse bis 80% sind möglich.


BAFA Förderung für Unternehmensberatung

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Der gewählte Berater muss bei der BAFA gelistet sein.
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro je Antrag, maximal 2 Anträge pro Jahr.
  • Diese Förderung ist pro Unternehmen auf 5 Anträge begrenzt.
  • Diese Förderung steht bis zum 31.12.2026 zur Verfügung.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für Unternehmen:

  • Neue Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 80% Förderung (die Region Lüneburg und die Region Trier werden der Förderung der neuen Bundesländer zugeordnet)
  • Alte Bundesländer: 2x auf 3.500 Euro bis zu 50% Förderung (das Land Berlin und die Region Leipzig werden der Förderung der alten Bundesländer zugeordnet)

Beratungsleistungen im Allgemeinen:

  • Wirtschaftliche Beratung
  • Finanzielle Beratung
  • Personelle Beratung
  • Organisatorische Fragen der Unternehmensführung

Beratungsleistungen im Besonderen zu:

  • Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
  • Unternehmen, die von Migranten geführt werden,
  • Unternehmen, die von Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund,
  • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung,
  • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit und
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

Zuschüsse für Beratungsleistungen können beantragt werden!

Wir unterstützen Sie gern durch unsere Kooperationspartner zum Förderprogramm und beraten Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.


StaRUG Präventionsberatung ist BAFA Unternehmensberatung

Das StaRUG verweist in § 101 StaRUG „Information zu Frühwarnsystemen“ auf das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) – Link: www.bmjv.de/§101starug.de.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) verweist auf seiner oben genannten Homepage zum § 101 StaRUG – Link: www.bmjv.de/§101starug.de – als ein Frühwarnsystem auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und deren gelistete Unternehmensberater – Link: www.bafa.de/unternehmensberatung .

Damit verweisen das BMJV und die BAFA auf uns als BAFA gelisteter Unternehmensberater als ein Frühwarnsystem.

Wir haben uns auf die StaRUG Prävention spezialisiert und stehen Ihnen als Experte für die StaRUG Prävention zur Verfügung.