Steuerberater

Kooperation und Unternehmensberatung mit Steuerberatern


Ziele dieser Kooperation sind

für den Steuerberater selbst

  • Unterstützung in der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten – u.a. StaRUG
  • Haftungsreduzierung für den Steuerberater als Berater – StaRUG
  • Haftungsreduzierung für den Steuerberater als juristische Person – StaRUG
  • Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes – Aufklärung und Vorschläge zur Anpassung an die derzeitigen gesetzlichen Gegebenheiten, ggf. mit der Unterstützung von Kooperationspartnern
  • Empfehlungsmarketing durch die Schaffung von Mehrwert

für die Mandanten des Steuerberaters

  • Unterstützung in der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten – u.a. StaRUG
  • Haftungsreduzierung für den Mandanten als juristische Person – StaRUG
  • Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes – StaRUG
  • Entlastung von Steuerberatern und deren Mandanten durch unseren Buchhaltungsservice
  • Entlastung der Mandanten durch unsere virtuelle Assistenz

Sie sind Steuerberater, möchten Ihren Mandanten einen Mehrwert bieten und Ihr eigenes Haftungsrisiko reduzieren?

Dann sind Sie bei uns richtig.

Durch eine Kooperation mit uns, können Sie Ihrem Mandanten und Geschäftsleiter einen Mehrwert bieten und für Ihren Mandanten und sich eine Haftungsreduzierung erreichen.

Nicht nur durch die Einführung des StaRUG haben Steuerberater Hinweispflichten. Da diese Hinweispflichten im StaRUG erst bei der Erstellung des Jahresabschlusses zum tragen kommen, kann hier eher von einem Späterkennungs- als von einem Krisenfrüherkennungssystem die Rede sein.

Durch unserer Tätigkeit können wir zur Erfüllung der Pflichten der Geschäftsleiter ein Risikofrüherkennungssystem bzw. Krisenfrüherkennungssystem bieten und Sie somit in Ihrer Tätigkeit unterstützen.

Wir helfen Ihnen und Ihren Mandanten die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und damit das Haftungsrisiko zu reduzieren, da auch Ihre Haftung auf dem Prüfstand steht.

Zum Thema Haftung gestatten wir uns einen Hinweis auf die Änderungen im Steuerberatergesetz zum 01.08.2022 und Ihre Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Ihre Verträge mit Ihren Mandanten zum Thema Haftungsbegrenzungen. Gern stehen wir Ihnen auch hierzu zu einem Gespräch zur Verfügung.

So haben wir eine win/win/win-Situation, für Sie als Steuerberater, für Ihren Mandanten als Geschäfstleiter und für uns als unabhängiger Dienstleister.


Wenn Sie Interesse an einer Kooperation haben, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.

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