Notfallvorsorge

Notfallvorsorge als StaRUG-Thema:

Wenn sich ein Unternehmen nicht um diese Themen kümmert, kann dies Auswirkungen auf die Leitung eines Unternehmens haben.


Notfallvorsorge – Vorsorgeorganisation

Ihr Leben, gerade als Unternehmer, ist zu kostbar, um es dem Zufall zu Überlassen!

Organisatorisch – Rechtlich – Wirtschaftlich

Hier sind zwei Kernfragen und die entsprechenden Aktionen/Reaktionen ganz entscheidend.

Was passiert übermorgen, wenn Ihnen morgen etwas passiert?

  • Was passiert mit der Versorgung der Kinder oder anderer abhängiger Angehöriger?
  • Was passiert mit dem Beruf?
  • Was passiert mit der Firma oder anderer abhängiger Mitarbeiter?

Was müssten oder würden Sie heute tun, wenn Sie heute wüssten, was morgen passiert?

  • Was muss organisiert werden?
  • Was muss rechtlich vorbereitet werden?
  • Was muss wirtschaftlich vorbereitet werden, damit alle Kosten gedeckt sind und nichts schief läuft?

Wer sind die Personen,

  • die über Sie entscheiden sollen, wenn Sie das nicht mehr können?
  • die für Sie sprechen sollen, wenn Sie das nicht mehr können?

Wie sind die Dinge organisiert,

  • die jetzt greifen und rechtlich Stand halten müssen?

Was muss vorbereitet werden,

  • um Ihre Wünsche umzusetzen und Ihre Familie mit diesen Entscheidungen zu entlasten?

Dürfen Sie dann noch ein Unternehmen leiten? Können Sie dann überhupt noch ein Unternehmen leiten?

Wer kommt infrage und wie organisiere ich das, wie finanziere ich das und vor allem, wie setze ich das dann richtig um?

Dies sind berechtigte Fragen, die wir regelmäßig hören und auch ein Bestandteil der Haftungssituation nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) werden können.

Organisatorisch

Was passiert, wenn was (…) passiert?

Wer redet und handelt für mich in meinem Interesse?

Rechtlich

  • Vollmachten
  • Vorsorgevollmachten
  • Unternehmervollmacht
  • Verfügungen
  • Patientenverfügungen
  • Sorgerechtsverfügungen
  • Tierverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Testament

Wirtschaftlich

Welche Mittel stehen zur Verfügung?


Wer entscheidet für Sie, wenn Sie zum Beispiel durch einen Unfall, eine Krankheit, Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selber zu regeln?

Hier sollte mit der passenden Notfallplanung die richtige Vorsorge getroffen werden.

Mit einer Notfallplanung, die sowohl organisatorische, rechtliche und wirtschaftliche belange abdeckt.

Dies ist nicht nur für den Privatbereich wichtig, sondern auch ganz besonders für Firmenleitungen.

Warum sind Verfügungen und eine Vollmacht so wichtig?

Um über das Bankkonto des Partners zu verfügen, ist eine Vollmacht nötig. Dies ist den Meisten bekannt.

Nicht bekannt ist, dass eine Vollmacht ebenfalls notwendig ist, um bei Krankheit, nach einem Unfall mit Bewusstlosigkeit oder bei Demenz für den Partner bzw. für die Eltern oder die erwachsenen Kinder rechtswirksam gegenüber dem Arzt, Behörden oder einem Pflegedienst tätig werden zu können.

Es spielt dabei keine Rolle, aus welchen Gründen jemand seine Angelegenheiten nicht mehr regeln und keine Geschäfte mehr betreiben kann.

Wo steht das geschrieben?

§ 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB – „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Welche Verfügungen brauche ich? – Wofür? – Und welche sind wichtig?

Ist passenden Antworten auf diese Fragen sind individuell zu beantworten, dass Jedem unterschiedliche Dinge unterschiedlich wichtig sind.

  • Warum reichen Bankvollmachten nicht aus?
  • Warum sind so viele existierende Patientenverfügungen nichtig?
  • Warum brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
  • Warum ist eine Betreuungsverfügung nicht immer geeignet?
  • Warum ist eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder wichtig?
  • Warum dürfen sich Ihre Angehörigen nicht automatisch um Ihre rechtlichen und medizinischen Belange kümmern?
  • Reichen Vorsorgeverfügungen allein aus oder ist noch mehr zu regeln?

Was passiert, wenn Sie keine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht haben oder wenn vorhandene Dokumente den Stellen, wo sie gebraucht werden, nicht vorliegen?

  • Das Gericht kann von Amts wegen eine fremde Person zum Betreuer bestellen und leider nicht automatisch einen Angehörigen!
  • Bei Streitigkeiten zwischen dem Betreuer und Angehörigen wird der Betruer entscheiden!
  • Durch Entscheidungen eines (fremden) Betreuers können für Sie private und finanzielle Probleme entstehen!
  • Fehlerhafte unklare oder nicht „situationsbezogene“ Formulierungen führen zur Unwirksamkeit Ihrer Verfügung!

Wichtig: Durch Vorsorgeverfügungen …

… bewahren Sie Ihre Selbstbestimmungsrecht!

… vermeiden Sie Eingriffe des Staates in Ihre privaten Angelegenheiten!

… schützen Sie sich und Ihre Familie vor moralischen und finanziellen Belastungen durch Fehlentscheidungen Dritter!

… sichern Sie sich die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen!


Wir arbeiten mit JURADIREKT zusammen.

.

JURA DIREKT Filmbeitrag Vollmachten, Testament und 24 Std Notfallhilfe JDV

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

.


Wenn wir Sie in diesen Bereichen unterstützen dürfen, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.

Zum Kontaktformular