Mitarbeiterfürsorge – 50+ – Fachkräftemangel und Altersarmut

Mitarbeiterfürsorge – 50+

Fachkräftemangel und Altersarmut


Altersarmut – Die eine Seite der Medaille

Wir beschäftigen uns seit über 35 Jahren mit dem Thema der Schaffung von Altersliquidität oder um es anders zu formulieren, mit dem Thema der Vorbeugung von Altersarmut.

In den letzten über 35 Jahren wurden Aufklärungen zum Thema Vorbeugung von Altersarmut durchgeführt. Anfänglich haben wir beobachtet, dass bei Mandanten Lückenermittlungen vorgenommen wurden und dass dann diese Versorgungslücken versucht wurden zu schließen.

Etwas später hat sich die Situation schon geändert. Jetzt wurden schon keine Lückenermittlungen mehr vorgenommen, da man festgestellt hat, dass die Lücken mit den Möglichkeiten der meisten Mandanten nicht zu schließen sind.

Die Folgen, dass damals keine Altersversorgung vorgenommen werden konnte, sind heute zu spüren.

Die damaligen Mandanten sind heute im Rentenalter und müssen feststellen, dass ihre Rente heute nicht ausreicht.


Fachkräftemangel – Die andere Seite der Medaille

Auch dieses Thema ist nicht neu. Seit Jahren wird über den „War for Talents“ gesprochen.

Unternehmer reagieren unterschiedlich auf dieses Thema. Die einen Unternehmer behaupten bis nächstes Jahr volle Auftragsbücher zu haben, was eine andere Art der Darstellung von einem Fachkräftemangel ist, und die anderen Unternehmer versuchen dagegen anzugehen.

Eine Möglichkeit ist zum Beispiel das Knowhow mit den bisherigen qualifizierten Leistungsträgern so lange wie möglich im Unternehmen zu halten. Doch welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es im gesetzlichen Rentenbezug?


Wozu eine weitere Absicherung für die Mitarbeiter im Leistungsbezug der gesetzlichen Rente?

Welches Problem stellt sich den Mitarbeitern, die im gesetzlichen Rentenbezug sind und weiterhin arbeiten wollen, weil sie auf das zusätzliche Einkommen angewiesen sind?

Diese Mitarbeiter sind in einem höheren Alter und bekommen eine gesetzliche Rente.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden sie nun als Rentner geführt und nicht mehr als Arbeitnehmer.

Dies hat zur Folge, dass sie bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit (AU) nun für den im Arbeitsvertrag vereinbarten Zeitraum die Lohnfortzahlung erhalten und danach keine Leistung für Lohnersatz von der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten können.

Das bedeutet, dass diese reiferen Mitarbeiter, die auf ihr zusätzliches Einkommen angewiesen sind, bei einer längeren AU wieder vor der Existenzbedrohung stehen. Dies sollte ja eben durch die Möglichkeit der längeren Arbeitszeit und des Dazuverdienstes vermieden werden.

Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass es für diese Jahrgänge entweder keine Möglichkeit der privaten Absicherung gibt, weil es kaum Tarife für diese Altersgruppe gibt, oder die wenigen Tarife, dann auch noch Gesundheitsfragen bei der Beantragung notwendig machen, die viele Personen dieser Altersgruppe nicht erfolgreich beantworten könnten.


Die Lösung liegt in der Symbiose:

Mitarbeiter: Die reifen Mitarbeiter wollen länger arbeiten, weil sie das Einkommen brauchen.

Unternehmen: Die Unternehmen möchten die reiferen Mitarbeiter und das damit verbundene Knowhow gern behalten.

Win / Win!

Beide haben etwas davon, weiter miteinander zu arbeiten. Dies ist auch bei der Absicherung der Falle.

Mitarbeiter: Die reiferen Mitarbeiter brauchen einen Zugang zu einer Absicherung, die sie vor der Existenzbedrohung schützen kann.

Unternehmen: Das Unternehmen schließt für seine Mitarbeiter eine betriebliche Krankenversicherung als Kollektivvertrag ohne Gesundheitsfragen ab, die auch im Rentenbezugsalter möglich ist. Durch die damit signalisierte soziale Verantwortung schafft dies Vertrauen in den Arbeitgeber, auch bei den jüngeren Mitarbeitern, und sorgt wür eine zufriedene Belegschaft.

Win / Win!


Wenn wir Sie in diesen Bereichen unterstützen dürfen, dann sprechen Sie uns an und vereinbaren noch heute einen Termin.

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