Buchhaltungsservice – Büroservice – Virtuelle Assistenz – Zu Ihrer Entlasung und zur Unterstützung für den Steuerberater
Durch unserer Zusammenarbeit mit einigen Steuerberatern wissen wir, dass durch die Beantragungsmöglichkeiten von Corona-Hilfen und Co die Steuerberater zeitweise an ihre Grenzen der Belastbarkeit gekommen sind.
Dieser Umstand wird noch verschärft, wenn die Geschäfstleiter die Buchhaltung den Steuerberatern übergeben haben.
Um die Steuerberater zu entlasten und damit die Geschäftsleiter die Buchhaltung nicht wieder selbst übernehmen müssen, streben wir durch unseren Service in der Zusammenarbeit mit den Steuerberatern eine Möglichkeit der Entlastung an.
Wir bieten den Buchhaltungsservice in drei Varianten an:
- B – wie Beratung zur Umsetzung der vorbereitenden Buchführung
- C – wie Coaching als Hilfe zur Selbsthilfe
- D – wie Dienstleistung für die schnelle Starthilfe, um danach im besten Fall zu „C“ überzugehen
Unser Ziel ist es, Sie so zu unterstützen, dass Sie Ihre vorbereitende Buchführung selbst vornehmen können, um mehr Kompetenz zu erlangen und einen schnellen Überblick über Ihre Situation zu erhalten. Siehe hierzu auch unsere Unterseite zum „StaRUG“: StaRUG – Prävention
Wir können Sie darin beraten, wie man eine vorbereitende Buchführung in einem Unternehmen einführt, wir können Sie im Coaching begleiten und Sie bei den erlaubnisfreien Tätigkeiten als Starthilfe auch tatkräftig unterstützen.
Da wir keine Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung durchführen, sollte dieser Prozess immer durch die entsprechenden Berufsgruppen flankiert sein.
Unsere Dienstleistung basiert auf dem § 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatergesetz (StBerG).
Die Tätigkeit wird auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen und Belege ausgeführt. Wir gehen hierbei von Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und Belege aus.
Wir führen keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, wie z.B. Steuer-, Rechts-, Versicherungsberatung oder Versicherungsvermittlung durch.